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Jahresabschluss
Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen über die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Wir stehen Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.
Unser Know-how, Ihr Vorteil
Die Rechtslage wird immer komplizierter. Handels- und steuerrechtliche Vorgaben klaffen daher immer weiter auseinander. Neben einem handelsrechtlichen Jahresabschluss muss zunehmend öfter zusätzlich eine Steuerbilanz und/oder eine steuerliche Überleitungsrechnung erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl sowie Fachwissen hinsichtlich bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.
Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.
Unser Team unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.